Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten dient. Eine "Arbeitsecke" (keine vollständige räumliche Trennung) gilt lt. Rechtsprechung nicht als Arbeitszimmer.
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