7. Ermäßigter Steuersatz für E-Books und Bekämpfung von Steuerhinterziehung

E-Books, also rein elektronische Publikationen, un­ter­lie­gen derzeit einem Steuersatz von 19 %. Für die meisten Print­pub­li­ka­tionen in Form von Büchern und Zeitschriften gilt schon seit jeher ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.

Durch das JStG soll der Steuersatz von 7 % künftig auch für E-Books und E-Paper gelten. Von der Neu­re­ge­lung werden sowohl reine Onlineprodukte als auch auf Da­tenträgern gespeicherte Produkte erfasst.

Hinweis: Nicht von der Begünstigung erfasst sein sol­len hingegen elektronisch erbrachte Dienst­leis­tungen, die über die bloße Überlassung elek­tro­ni­scher Publikationen hinausgehen. Bitte lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten!

Zur weiteren Be­kämp­fung von Um­satz­steu­er­hin­ter­zie­hung (z.B. in Form von Ketten- und Ka­rus­sell­ge­schäf­ten) soll mit § 25f UStG eine Regelung ein­ge­führt wer­den, nach der ein Vorsteuerabzug ver­sagt wer­den kann, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wis­sen müssen, dass er sich mit der von ihm er­brachten Leis­tung oder seinem Leistungsbezug an ei­ner Steu­er­hin­ter­ziehung be­teiligt.