42. Steuern und Klimaschutz

Das Klimaschutzpaket 2030 der Bundesregierung beinhaltet auch steuerliche Maßnahmen, für die am 09.10.2019 ein Gesetzentwurf veröffentlicht wurde. Wichtige geplante Maßnahmen sind hier unter anderem:

 

  • Anhebung der Pendlerpauschale: Zukünftig sollen ab dem 21. Entfernungskilometer 5 Cent/km mehr (35 Cent) geltend gemacht werden können. Diese Re­gelung soll allerdings nur befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 gelten. Alternativ soll eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener in Höhe von 14 % der erhöhten Pauschale gelten.

 

  • Energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Däm­mung, Heizungstausch) an selbstgenutztem Wohn­ei­gen­tum sollen ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich ab­zugs­fähig sein.

 

  • Für Fernreisen mit der Bahn soll ab 01.01.2020 der Um­satz­steuersatz von derzeit 19 % auf 7 % abgesenkt werden.

 

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.