Das Klimaschutzpaket 2030 der Bundesregierung beinhaltet auch steuerliche Maßnahmen, für die am 09.10.2019 ein Gesetzentwurf veröffentlicht wurde. Wichtige geplante Maßnahmen sind hier unter anderem:
- Anhebung der Pendlerpauschale: Zukünftig sollen ab dem 21. Entfernungskilometer 5 Cent/km mehr (35 Cent) geltend gemacht werden können. Diese Regelung soll allerdings nur befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 gelten. Alternativ soll eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener in Höhe von 14 % der erhöhten Pauschale gelten.
- Energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung, Heizungstausch) an selbstgenutztem Wohneigentum sollen ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abzugsfähig sein.
- Für Fernreisen mit der Bahn soll ab 01.01.2020 der Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % auf 7 % abgesenkt werden.
Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.