Steuernachzahlungen werden derzeit mit 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr, verzinst. Der BFH hat bereits 2018 ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe geäußert und dem BVerfG hierzu diverse Fälle zur Entscheidung vorgelegt.
Ende 2018 haben auch die Finanzbehörden reagiert. Die Vollziehung von Zinsbescheiden für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2012 kann auf Antrag ausgesetzt werden. In entsprechenden Fällen muss also bis zu einem klärenden Urteil des BVerfG nicht gezahlt werden.