41. Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen

Steuernachzahlungen werden derzeit mit 0,5 % pro Mo­nat, also 6 % im Jahr, verzinst. Der BFH hat bereits 2018 ernst­hafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zins­höhe geäußert und dem BVerfG hierzu diverse Fälle zur Entscheidung vorgelegt.

Ende 2018 haben auch die Finanzbehörden rea­giert. Die Voll­ziehung von Zinsbescheiden für Ver­zin­sungs­zeit­räume ab dem 01.04.2012 kann auf Antrag aus­gesetzt werden. In entsprechenden Fällen muss also bis zu einem klärenden Urteil des BVerfG nicht ge­zahlt werden.