36. Kindergeld und Kinderfreibeträge

Mit dem Familienentlastungsgesetz ist zum 01.07.2019 das Kindergeld um 10 € im Monat erhöht worden.

Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld jetzt also 204 €, für das dritte Kind 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind 235 € mo­nat­lich. Ent­spre­chend ist der Kinderfreibetrag ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 € (ge­samt 4.980 €, unter Einbeziehung des Be­treu­ungs­frei­be­trags 7.620 €) er­höht worden.

2020 bleibt es zunächst dabei. Ab 2021 erfolgt die nächste Er­höhung des Kindergeldes um 15 € pro Kind. 2021 erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag für jeden Elternteil auf 2.586 € (insgesamt also 5.172 €), mit Be­treuungsfreibetrag kommt ein Elternpaar dann al­so auf insgesamt 7.812 €. Ob der Kinderfreibetrag oder das Kinder­geld güns­tiger ist, errechnet das Finanzamt im Rah­men einer Güns­tigerprüfung.