Mit dem Familienentlastungsgesetz ist zum 01.07.2019 das Kindergeld um 10 € im Monat erhöht worden.
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld jetzt also 204 €, für das dritte Kind 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind 235 € monatlich. Entsprechend ist der Kinderfreibetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 € (gesamt 4.980 €, unter Einbeziehung des Betreuungsfreibetrags 7.620 €) erhöht worden.
2020 bleibt es zunächst dabei. Ab 2021 erfolgt die nächste Erhöhung des Kindergeldes um 15 € pro Kind. 2021 erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag für jeden Elternteil auf 2.586 € (insgesamt also 5.172 €), mit Betreuungsfreibetrag kommt ein Elternpaar dann also auf insgesamt 7.812 €. Ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist, errechnet das Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung.