2019 gab es mehrmals Änderungen des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst:
- Ein auf Differenzausgleich gerichtetes Devisentermingeschäft kann auch vorliegen, wenn das Gegengeschäft dem Eröffnungsgeschäft nachfolgt.
- Die vollständige oder teilweise Erstattung von Bestandsprovisionen durch Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute kann Kapitalertragsteuer auslösen.
- Klarstellung zur Veräußerung: Nicht nur die entgeltliche Übertragung ist erfasst, sondern auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sind zu berücksichtigen.
- Eine Veräußerung liegt auch dann vor, wenn die Transaktionskosten den Veräußerungspreis übersteigen. Demnach kann in diesen Fällen auch ein Veräußerungsverlust berücksichtigt werden.