Mit Knock-out-Zertifikaten lassen sich hohe Gewinne erzielen, es ist aber auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, wenn der Bezugswert (z.B. Aktien, Währungen) unter eine bestimmte Schwelle fällt. Man könnte auch sagen, dass ein solches Zertifikat wie ein Wettschein auf den Kapitalmarkt wirkt.
Streitig war bisher, wie ein Verlust aus Knock-out-Zertifikaten steuerlich zu behandeln ist. Die Finanzverwaltung hat Verluste bislang nicht anerkannt. Der BFH hat nun entschieden, dass solche Verluste sehr wohl steuerlich geltend gemacht werden können.
Dies gilt grundsätzlich für jede Art von Knock-out-Zertifikaten. Es macht demnach für die Abzugsfähigkeit keinen Unterschied, ob das Zertifikat als Termingeschäft oder als sonstige Kapitalforderung ausgestaltet ist. Die Finanzverwaltung möchte das Urteil ab dem 01.01.2020 anwenden.