34. Verluste aus Knock-out-Zertifikaten

Mit Knock-out-Zertifikaten lassen sich hohe Gewinne er­zie­len, es ist aber auch ein Totalverlust des eingesetzten Ka­pitals möglich, wenn der Bezugswert (z.B. Aktien, Wäh­rungen) unter eine bestimmte Schwelle fällt. Man könnte auch sagen, dass ein solches Zertifikat wie ein Wett­schein auf den Kapitalmarkt wirkt.

Streitig war bisher, wie ein Verlust aus Knock-out-Zer­ti­fi­ka­ten steuerlich zu behandeln ist. Die Fi­nanz­ver­waltung hat Verluste bislang nicht an­erkannt. Der BFH hat nun ent­schieden, dass solche Verluste sehr wohl steu­erlich gel­tend gemacht wer­den können.

Dies gilt grund­sätzlich für jede Art von Knock-out-Zer­ti­fi­katen. Es macht demnach für die Abzugsfähigkeit keinen Un­ter­schied, ob das Zertifikat als Termin­geschäft oder als sonstige Kapitalforderung aus­gestaltet ist. Die Fi­nanz­ver­waltung möchte das Urteil ab dem 01.01.2020 an­wen­den.