Sind Arbeitnehmer außerhalb ihrer üblichen Tätigkeitsstätte auf einer Dienstreise oder betrieblichen Fortbildung unterwegs, entstehen ihnen regelmäßig höhere Verpflegungsaufwendungen als an normalen Arbeitstagen. Diese Kosten können innerhalb bestimmter Grenzen in Form von Pauschalen vom Arbeitgeber erstattet werden. Ab dem 01.01.2020 sollen hier neue Pauschalen gelten, die folgender Übersicht zu entnehmen sind.
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Abwesenheit
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Pauschale bisher
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Pauschale ab 2020
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8-24 Stunden
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12 €
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14 €
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> 24 Stunden
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24 €
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28 €
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Zudem plant der Gesetzgeber die Einführung einer fakultativen Werbungskostenpauschale von 8 € pro Tag für Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in Kraftwagen (z.B. Berufskraftfahrer) ausüben.