23. Anhebung der Verpflegungspauschalen

Sind Arbeitnehmer außerhalb ihrer üblichen Tä­tig­keits­stätte auf einer Dienstreise oder betrieblichen Fort­bil­dung unterwegs, entstehen ihnen regelmäßig höhere Ver­pflegungsaufwendungen als an normalen Ar­beits­ta­gen. Diese Kosten können innerhalb bestimmter Gren­zen in Form von Pauschalen vom Arbeitgeber er­stat­tet werden. Ab dem 01.01.2020 sollen hier neue Pau­scha­len gelten, die folgender Über­sicht zu ent­nehmen sind.

Abwesenheit

Pauschale bisher

Pauschale ab 2020

8-24 Stunden

12 €

14 €

> 24 Stunden

24 €

28 €

Zudem plant der Gesetzgeber die Einführung einer fa­kul­tativen Werbungskostenpauschale von 8 € pro Tag für Ar­beit­neh­mer, die ihre berufliche Tätigkeit über­wie­gend in Kraftwagen (z.B. Berufskraftfahrer) ausüben.