Ursprünglich war der EU-Austritt Großbritanniens auf den 31.10.2019 datiert. Nun kommt es voraussichtlich (wenn die EU zustimmt) erneut zu einer Verlängerung für die Ratifizierung eines Austrittsabkommens. Damit scheint ein No-Deal-Brexit immer unwahrscheinlicher.
Umsatzsteuer und Brexit
Ein geregelter Brexit mit Austrittsabkommen würde bedeuten, dass Großbritannien zunächst weiterhin im EU-Binnenmarkt verbliebe und damit auch die Regelungen für umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen nach Großbritannien zumindest für eine Übergangszeit bis Ende 2020 bestehen blieben. Bei einem harten Brexit wäre Großbritannien umsatzsteuerlich ein Drittstaat. Lieferungen nach Großbritannien wären dann zwar als Ausfuhrlieferung in Deutschland nach wie vor steuerfrei, aber es würden eventuell Zollgebühren anfallen.
Maßnahmen in Deutschland
Der deutsche Gesetzgeber hat bereits im März 2019 durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz Maßnahmen zur Abmilderung der steuerlichen Auswirkungen beschlossen. Darin ist festgelegt, dass der Brexit in vielen Fällen keine negativen steuerlichen Auswirkungen hat. Zu nennen sind hier insbesondere internationale Umwandlungen und Einbringungen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen zwischen Deutschland und Großbritannien, wenn die eventuell erforderlichen Beschlüsse noch vor dem Brexit notariell beurkundet worden sind. Auch bei der Wegzugsbesteuerung hat der Brexit allein keine nachteiligen Folgen für spezielle EU-Vergünstigungen, wenn der Wegzug noch vorher erfolgt ist.
Raus aus der Limited
Die immer noch gebräuchliche britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland wird nach dem Brexit aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ein noch nicht im Detail absehbares Problem, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung. Hier sollte gegebenenfalls die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG oder eine deutsche GmbH noch vor dem Brexit in Erwägung gezogen werden. Dies ist unter Umständen steuerneutral möglich. Bleibt die Limited auch nach dem Brexit bestehen, wird diese wohl aus deutscher Sicht wie eine Personengesellschaft behandelt.
Hinweis: Die Frist für den Brexit wird nun vermutlich erneut verlängert. Das genaue Datum muss noch verhandelt werden. Einer Verlängerung müssten jedoch noch alle EU-Staaten zustimmen, was derzeit aber noch alles andere als sicher ist. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.