Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie war Teil des dritten Entlastungspakets aus dem Jahr 2022. Durch die Einführung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn weitere Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 € zukommen zu lassen. Eine Pflicht zur Zahlung gibt es jedoch nicht. Dieser Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Begünstigungszeitraum läuft noch bis zum 31.12.2024.
Wichtig: Die Auszahlung muss noch bis 31.12.2024 erfolgen. Eine Auszahlung mit dem Dezemberlohn im Januar 2025 ist zu spät.