16. Künstlersozialabgabe steigt 2023 auf 5,0 Prozent liegen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 - auch während der schwierigen Phase der Corona-Pandemie - unverändert bei 4,2 Prozent.

(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 11.08.2022)