4. Steuerbonus durch Aktivrente

Die Aktivrente soll voraussichtlich am 01.01.2026 in Kraft treten. Am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen, dieser muss nun noch am 19. Dezember 2025 die Zustimmung des Bundesrates finden. Eine Evaluation der Maßnahme ist nach zwei Jahren geplant, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Aktivrente ist eine neue Regelung, die es Rentnern ermöglicht, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzu zu verdienen und die die Erwerbstätigkeit im Alter fördern soll.

Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dies schließt Personen ein, die eine reguläre Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Beamte sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

(BMF, Pressemitteilung vom 15.10.2025)