12. Neuer Gesetzentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos

Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos (E-Autos) bleiben weiterhin zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, allerdings längstens bis 2035. Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag zugestimmt. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 01.01.2026 zugelassen werden. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Planungssicherheit schaffen und Anreize für eine frühzeitige Entscheidung bieten. Auch der Bundesrat hat keine Einwände geäußert.