8. Firmenwagen: 1-% Regelung für Handwerker-Kfz

Grundsätzlich ist die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw bei Selbstständigen eine steuerpflichtige Entnahme. Allerdings nicht jedes Fahrzeug ist auch tatsächlich für die Privatnutzung geeignet. Insbesondere bei Werkstattwagen oder Einsatzfahrzeugen hat der Bundesfinanzhof in der Vergangenheit mitunter keine Möglichkeit einer steuerpflichtigen Privatnutzung gesehen.

In einem Beschluss des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2023 ging es um die Frage, ob ein Kleintransporter (Typ Mercedes-Benz Vito) sowie ein Kleinst-Lkw (Typ Multicar M 26 Profiline) eine Privatnutzung ermöglichen. Der Kläger betrieb einen Hausmeisterservice und hatte die beiden genannten Fahrzeuge im Betriebsvermögen.

Für den Vito sah der Bundesfinanzhof eine Privatnutzung als möglich an. Es waren zwar nur zwei Sitze verbaut, aber es gab keine Vorrichtungen für feste eingebaute Werkzeugfächer, was aber für eine rein betriebliche Nutzung erforderlich gewesen wäre. Außerdem gab es kein weiteres Fahrzeug im Privatvermögen. Das Multicar sah der Bundesfinanzhof hingegen aufgrund seiner Bauart als ausschließlich betrieblich nutzbar an.