Die Regelungen zur sog. Inflationsausgleichsprämie wurden bereits Ende des Jahres 2022 beschlossen. Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn eine Prämie oder einen Bonus zahlen, können dies im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bei einem Betrag bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei durchführen. Es sind in diesem Zeitraum auch mehrere Zahlungen möglich, wenn diese insgesamt den Betrag von 3.000 € nicht überschreiten. Der Betrag gilt für jedes Arbeitsverhältnis, auch wenn es erst nach dem 26.10.2022 abgeschlossen wurde.
Hinweis: Zahlungen an Mitarbeiter, die bereits vertraglich vereinbart wurden (z.B. Tantiemen), können nicht in eine steuerfreie Prämie umgewidmet werden.