Der Sparerpauschbetrag wird - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - von 801 EUR bzw. 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR ansteigen. Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht.
Gilt ab 1.1.2023