Zuzahlungen des Arbeitnehmers zur Anschaffung eines Dienstwagens mindern den Ansatz des geldwerten Vorteils. In einem aktuellen Fall rechnete das Finanzamt die Zuzahlung jeweils bis zur Höhe des geldwerten Vorteils an. Hierdurch war der Betrag der Zuzahlung innerhalb von drei Jahren verbraucht. Der BFH sah jedoch auch die Option, die Zuzahlung komplett über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu verteilen. Dies kann insbesondere bei niedrigen weiteren Einkünften vorteilhaft sein.