Auch Zinseinkünfte aus Privatdarlehen sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen regelmäßig dem Abgeltungsteuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Hierbei sind viele Konstellationen denkbar, zum Beispiel, dass eine Privatperson einer anderen Privatperson für private Anschaffungen Geld gegen Zinsen leiht, oder dass eine Privatperson auch Darlehen an Unternehmen vergibt. In den letzten Jahren haben sich außerdem auch Onlinebörsen herausgebildet, die Darlehensnehmer und -geber zusammenbringen.
Aus steuerlicher Sicht ist es auch interessant, wie ein Verlust aus einer Darlehensforderung, die nicht mehr zurückgezahlt wird, zu behandeln ist. Der BFH verhandelt diese Fragen in einem aktuellen Urteil. Hier war die Darlehensschuldnerin eine GmbH, die von der Ehefrau eines Gesellschafters Darlehen erhalten hatte. Zum Teil hat die Gesellschaft diese Darlehen bis zu ihrer Liquidation nicht mehr zurückgezahlt. Laut BFH führt eine endgültig ausbleibende Rückzahlung des Darlehens zu einem Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft als Schuldnerin liegt dieser Zeitpunkt erst nach Abschluss der Liquidation vor. Der BFH erörtert, dass ein Verlust auch schon früher entstehen kann, etwa wenn bei objektiver Betrachtung nicht mehr mit der Rückzahlung zu rechnen ist. Dies könnte der Fall sein, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht erst eröffnet wird.