3. Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Künftig kann man bei der Umsatzsteuer zur Kleinunternehmerregelung optieren, wenn der Umsatz im vergangenen Jahr die Grenze von 22.000 € (bisher 17.500 €) nicht überstiegen hat und -wie bisher- 50.000 € im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. 

Hinweis: Die Regelung gilt ab dem 1.1.2020 und wirkt sich bereits auf das Jahr 2019 aus, da die Kleinunternehmergrenze auf den Vorjahresumsatz abstellt.