8. Jahressteuergesetz 2024 am 2. Dezember 2024 in Kraft getreten

Das Gesetz enthält rund 130 Änderungen bzw. Neuregelungen in zahlreichen Steuerrechtsgebieten. U. a. beinhaltet das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) folgende Maßnahmen: 

  • Neufassung der Kleinunternehmerregelung, u. a. Erhöhung der Umsatzgrenzen von 22.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr auf 25.000 Euro und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr anstelle von 50.000 Euro
  • Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell
  • Erweiterung des Umfangs des zu übersendenden Datensatzes der E-Bilanz
  • Ergänzung der Regelung zur Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG um den Fall der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften
  • Aufhebung der auf 20.000 Euro jährlich gedeckelten Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen
  • Einfache gewerbesteuerliche Grundstückskürzung in Höhe der als Betriebsausgabe erfassten Grundsteuer
  • Einführung einer Wegzugsbesteuerung bei im Privatvermögen gehaltenen Investmentanteilen
  • Neuregelung des umsatzsteuerlichen Orts der Leistung bei Leistungserbringung per Streaming an Nichtunternehmer
  • Zusätzliche Pflichtangabe in Rechnungen „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ bei Anwendung der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer (ab 2028)
  • Recht auf Vorsteuerabzug im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer bei nach dem 31.12.2027 ausgestellten Rechnungen erst dann, soweit eine Zahlung auf die ausgeführte Leistung geleistet worden ist
  • Anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nach § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 21.12.2021
  • Ausdehnung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnimmobilien auch auf solche in Drittstaaten unter weiteren Voraussetzungen