3. Weitere geplante Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag

Die Bundesregierung hat am 02.09.2020 den Entwurf für das JStG 2020 beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Dessen Abschluss ist bis Ende 2020 vorgesehen.

Beim Investitionsabzugsbetrag soll es tiefgreifende Änderungen zugunsten von Unternehmen geben. Bisher musste ein Investitionsgut zu mindestens 90 % im Betrieb genutzt werden. Künftig sollen auch zur Vermietung gedachte Wirtschaftsgüter begünstigt werden. Die begünstigten Investitionskosten, mit denen der Abzug vorgenommen werden kann, sollen von 40 % auf 50 % angehoben werden. Es soll außerdem für alle Einkunftsarten (bei bilanzierenden Unternehmen, bei Land- und Forstwirten sowie Einnahmenüberschussrechnungen) eine einheitliche Gewinngrenze von EUR 150.000 gelten. Bislang galten für die Anwendung des Investitionsabzugsbetrages je nach Einkunftsart und Gewinnermittlungsmethode unterschiedliche Voraussetzungen. 

Hinweis: Die Änderungen sollen erstmals für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, gelten.