11. Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz für die Jahre 2020 und 2021 jährlich von EUR 1.908 auf EUR 4.008 angehoben worden. Ab dem zweiten Kind wird der Betrag dann, wie bisher auch üblich, um weitere EUR 250 erhöht.