Die Bundesregierung hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein Gesetz zur Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrages beschlossen. Die derzeitigen Pauschbeträge werden verdoppelt und die Systematik wird angepasst. Die Pauschbeträge wirken sich steuermindernd aus.
In Zukunft soll ein Grad der Behinderung bereits bei 20 % festgestellt werden, bisher lag der Eingangswert bei 25 %. In der Spitze soll sich der Pauschbetrag für „hilflose“ Personen und für Blinde von bisher EUR 3.700 auf EUR 7.400 erhöhen. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Dieser soll je nach Voraussetzungen zwischen EUR 900 und EUR 4.500 betragen. Darüber hinaus wird der Pflege-Pauschbetrag angepasst. Die Geltendmachung soll ohne das Kriterium „hilflos“ möglich sein.
Bei den Pflegegraden 4 und 5 soll der Pauschbetrag von derzeit EUR 924 auf EUR 1.800 erhöht werden. Es soll auch ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 von EUR 600 und 3 von EUR 1.100 eingeführt werden.