1. Corona-Krise: Unterstützung für Gastronomie

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent und nach dem neuen Konjunkturprogramm auf 5 Prozent abgesenkt. Ziel ist es, das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Regelung gilt ein Jahr lang: vom 01.07.2020 bis 30.06.2021. 

Bitte beachten Sie, dass es sich nur um die Abgabe der Speisen handelt. Die Abgabe von Getränken wird nach wie vor mit 19 Prozent (bzw. neu ab 1.7.2020 bis 31.12.2020 mit 16 Prozent) besteuert.
(Bundesrat, Mitteilung vom 15.05.2020)