Ziel des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) ist das Rentenniveau und den Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2025 stabil zu halten.
Mit dem Gesetz wurde zudem die Obergrenze der Gleitzone zum 1. Juli 2019 von EUR 850,00 auf EUR 1.300,00 ausgeweitet. Beschäftigte, die mehr als EUR 450,00, aber zukünftig weniger als EUR 1.300,01 verdienen (sog. Midijobber), zahlen nicht den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Bei Überschreiten der EUR 450,00-Grenze werden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung bis zur Obergrenze der Gleitzone schrittweise angehoben. Dabei ist sichergestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge im Einstiegsbereich ab 1. Juli 2019 aus der verminderten Beitragsbemessungsgrundlage nicht zu geringeren Rentenansprüchen führen.