15. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Meldepflicht für Auslandsüberweisungen

Eine großzügige Überweisung an den Sohn in Frankreich? Kauf von Bitcoin an einer spezialisierten US-Börse? Wer nennenswerte Summen ins Ausland transferiert, muss dies in vielen Fällen melden, sonst drohen empfindliche Bußgelder.

AWV steht für „Außenwirtschaftsverordnung“. Diese legt eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland fest. Überweisungen über 12 500 Euro müssen demnach bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. 

Viele Banken geben den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ automatisch beim Online-Banking aus, auch dann, wenn der Betrag unter 12 500 Euro liegt. Meist ist gar nichts zu tun, der Hinweis dient der Haftungsbefreiung der Bank. 

Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. 

Auch Bareinzahlung bei einer Bank auf ein ausländisches Konto, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks und Auslandsüberweisungen sind zu melden. Bei Aufrechnungen und Verrechnungen sind die dahinterstehenden Beträge der Bundesbank brutto mitzuteilen. Wenn also nur 5000 Euro überwiesen wurden, dahinter aber gegenseitige Verbindlichkeiten von 15 000 und 20 000 Euro stehen, die mit der Zahlung ausgeglichen werden, müssen diese Beträge gemeldet werden. 

Die Meldepflicht entfällt bei Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglichen vereinbarten Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Das bedeutet: Wer Tages- oder Festgeld bei einer Bank anlegt, deren Sitz außerhalb Deutschlands ist, muss keine Meldung abgeben. Auch Wareneinfuhr- und Ausfuhrerlöse sind ausgenommen, allerdings nicht z.B. die Bezahlung von Dienstleistungen. 

Wie kann man eine Auslandsüberweisung bei der Bundesbank melden? Für Privatpersonen ist der schnellste Weg über das Telefon - unter der gebührenfreien Nummer 0800/1234-111. Unternehmen können das von der Deutschen Bundesbank entwickelte -Allgemeine Meldeportal Statistik- nutzen. Dritte Möglichkeit vor allem für Unternehmen ist eine Mail an szawstat-dtazv@bundesbank.de. Enthalten sein muss: Name des Meldenden, Land, in das das Geld gesendet oder aus dem das Geld angenommen wurde; Überweisungszweck; Betrag; Kontaktdaten; Meldenummer (falls vorhanden). 

Die Meldenummer ist mit einem Formular zu beantragen. Das wird auch Privatpersonen empfohlen, die öfter Überweisungen ins Ausland tätigen (Antrag an aw-stammdaten@bundesbank.de). 

Die Meldefrist umfasst den Zeitraum bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Überweisung oder Zahlung erfolgt ist. Die Missachtung dieser Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro bestraft werden.  Eine Fristverlängerung wird grundsätzlich nicht gewährt.  Wurde für einen Monat fälschlicherweise keine Meldung abgegeben, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Bei der Meldung muss der betreffende Monat angegeben werden, in dem die Transaktion stattgefunden hat.