Die Kassennachschau findet grundsätzlich nur in den Geschäftsräumen statt. Wohnräume dürfen nicht betreten werden.
Eine Kassennachschau berechtigt jedoch nicht zur Durchsuchung der Geschäftsräume, Prüfungsgegenstand ist nur die Kasse! Auch das Öffnen von Schubladen und Schränken in den Geschäftsräumen durch den Prüfer ist nicht gestattet.
Eine Zutrittsverweigerung ist prinzipiell möglich, aber nicht zu empfehlen. Dem Prüfer wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, direkt zu einer Außenprüfung überzugehen, die dann nicht unter allzu positiven Vorzeichen starten dürfte.