WIE SOLL ICH MICH BEI EINER KASSENNACHSCHAU VERHALTEN?

  • Seien Sie kooperativ, aber selbstbewusst, die Kassennachschau ist keine steuerstrafrechtliche Ermittlung und Sie sind kein Verdächtiger.
  • Lassen Sie sich vorab den Prüferausweis und die Anordnung zur Kassennachschau vorlegen.
  • Kontaktieren Sie uns umgehend zur Unterstützung.
  • Nur ein geschulter Ansprechpartner (im Regelfall der Inhaber) gibt Auskünfte an den Prüfer, die restliche Belegschaft sollte keine Gespräche über geschäftliche Belange mit dem Prüfer führen und ggf. schriftlich verpflichtet sein, keine Auskünfte im Rahmen einer Nachschau zu erteilen.
  • Beaufsichtigen Sie den Prüfer über den gesamten Verlauf und verlangen am Ende ein Protokoll über die durchgeführte Kassennachschau.