Sollten tatsächlich Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kasse bestehen, kann der Prüfer zu einer regulären Betriebsprüfung übergehen, bei welcher dann umfassend alle betrieblichen Aufzeichnungen und Daten geprüft werden.
Hält Ihr Kassensystem nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen stand oder weist Ihre Kassenbuchführung schwerwiegende Mängel auf, kann dies die komplette Verwerfung der Buchführung bedeuten. Das Finanzamt wird eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, was wiederum existenzbedrohliche Steuernachzahlungen nach sich ziehen kann. Zudem kann Ihnen ein Bußgeld bis zu 25.000 € drohen. Haben Sie Ihre steuerliche Pflicht verletzt und vielleicht sogar vorsätzliche Einnahmen nicht erfasst, kann sogar ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet werden.