Während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Wird in Ihrem Betrieb typischerweise auch sonn- und feiertags oder nachts gearbeitet, kann die Kassennachschau auch zu dieser Zeit erfolgen.
Außerhalb der Geschäftszeiten kann ebenfalls kontrolliert werden, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet (Vorbereitung, Befüllen mit Ware, Aufräumzeiten) wird.