VERDECKTE TESTKÄUFE UND BEOBACHTUNGEN VOM FINANZAMT

Der mit einer Nachschau beauftragte Beamte kann im Geschäft vorab Testkäufe vornehmen oder Testessen durchführen und die Eingabe in die Kasse bei dieser Gelegenheit „verdeckt“ beobachten. Er kann sich zum Beispiel mit einem Kaffee oder einer Cola in eine Ecke des Lokals setzen und die genauen Abläufe beim Kassieren beobachten. Dies ist formell gesehen noch keine Nachschau und zulässig, solange nur Räumlichkeiten betreten werden, die allen Kunden zugänglich sind. Eine Kassennachschau muss nicht unmittelbar nach solchen Tätigkeiten erfolgen, diese kann auch erst Tage später durchgeführt werden.