IHRE PFLICHTEN BEI DER KASSENNACHSCHAU

  • Vorlage aller Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen.
  • Ermöglichen der Einsichtnahme in digitale Daten und Datenübermittlung.
  • Erteilung von Auskünften, soweit für die Kassenführung erheblich.
  • Zugang zur Kasse und zu allen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Kasse gewähren.
  • Organisationsunterlagen zur Kasse (z. B. Bedienungs- und Programmieranleitung) vorlegen.
  • Bei offener Ladenkasse, Vorlage der Kassenaufzeichnungen der Vortage. 
  • Sie müssen die elektronischen Kassenaufzeichnungen in auswertbarer Form, entweder durch Übermittlung oder per Datenträger, zur Verfügung stellen.
  • Da die Aufforderung zur Duldung der Kassennachschau ein formloser Verwaltungsakt ist, ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung verpflichtet.