Gegenstand der Prüfung sind grundsätzlich alle mit der Kasse zusammenhängenden Aufzeichnungen, Bücher, Organisationsunterlagen sowie das Kassensystem selbst.
Hinweis: Sie sollten alle Organisationsunterlagen rund um die Kasse bzw. das Kassensystem zusammengestellt und jederzeit griffbereit haben. Dazu gehören auf jeden Fall die Bedienungsanleitungen und sämtliche Programmier- bzw. Einrichtungsprotokolle. Liegen diese Unterlagen nicht vor, ist die Kassenbuchführung bereits nicht mehr formal ordnungsgemäß.
Geprüft wird unter anderem, ob sich Ihr Kassensystem auf dem aktuellsten Softwarestand befindet und ob Sie überhaupt eine geeignete Kasse verwenden, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Kasse spätestens bis zum 30. September 2020 mit einer zertifizierten TSE-Einrichtung ausgestattet sein muss. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie diesbezüglich möglichst umgehend mit Ihrem Kassenaufsteller Kontakt aufnehmen.
Es wird weiterhin geprüft: Werden die erhobenen Daten ordnungsgemäß archiviert? Können Sie die zu Ihrer Kasse gehörende Bedienungsanleitung und sämtliche Programmierprotokolle vorweisen? Machen Sie täglich einen Kassenabschluss und sind die Tagesendsummenbons durchnummeriert abgespeichert? Stimmt der Soll-Bestand laut Kassenbuch mit dem Ist-Bestand in der Kasse überein? Werden ggf. Privatentnahmen-/einlagen richtig dokumentiert?